Gutachten für Gerichte und Anwälte

Qualifikation und Tätigkeit

Wenn Sie einen Pflegesachverständigen für ein sozialgerichtliches Verfahren oder für die Beurteilung pflegerischer Fragestellungen im strafrechtlichen Zusammenhang benötigen, biete ich die Erstellung pflegefachlicher Gutachten an. Als Pflegesachverständiger (TÜV) befasse ich mich mit der sachlichen Aufarbeitung des jeweiligen Sachverhalts und der Erstellung einer fachlich begründeten Einschätzung.

 

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Meine Expertise in Gutachten für Gerichte und Anwälte